Allgemeine Geschäftsbedingungen der greenear Otoplastik GmbH


Stand: 09.10.2023


  1. Geltungsbereich


Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen greenear Otoplastik GmbH (nachfolgend „GE“) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Kunden müssen Unternehmer sein. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).


  1. Allgemeines / Zustandekommen, Abwicklung und Rückabwicklung Kaufvertrag


Vertragssprache ist Deutsch.


  1. Zustandekommen des Vertrages


Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit der Bestellbestätigung, die von GE an den Kunden geschickt wird, kommt der bindende Kaufvertrag zustande.



  1. Rückabwicklung bei nicht vorrätiger Ware


Die GE ist stets bemüht die gelisteten Produkte vorrätig und lieferbar zu haben, sollte dies jedoch einmal nicht der Fall sein, wird der Kunde darüber in Textform informiert. Der Vertrag wird dann, wenn der Kunde dies so wünscht, rückabgewickelt. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das auch der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.


  1. Bezahlung


Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden Rechnung und nach individueller Prüfung durch die GE in Einzelfällen Sammelrechnung zur Verfügung.


  1. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen


Die Zahlung wird mit Abschluss des verbindlichen Kaufvertrages, mit Zusendung der Bestellbestätigung (vgl. §2 Abs. a) innerhalb von 14 Tagen fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die GE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3,00 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls der GE ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die GE berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die GE berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden.


  1. Eigentumsvorbehalt


Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GE. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der GE gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der GE.


  1. Lieferung


Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt bei individuell angepasstem Gehörschutz an den vom Kunden ausgewählten Partnerhändler (Hörgeräteakustiker) der GE, sonst direkt an den Kunden.


Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen, sofern ein Versand erforderlich ist, noch Versandkosten hinzu.


Unsere Liefer- und Versandkosten:

Lieferungen in der Bundesrepublik Deutschland: 6,50 Euro


Lieferungen ins Ausland

Österreich: 9,90 Euro

Schweiz: 24,90 Euro


Bei Lieferungen in andere Drittländer können ggf. abweichende Versandkosten anfallen. Expresslieferungen und Lieferungen in Drittländer können zusätzliche Zölle und Gebühren für den Kunden anfallen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.


  1. Transportschäden


Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese anzeigen.


  1. Widerrufsrecht


Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, insbesondere individuell nach Kundenspezifikation angefertigter und angepasster Gehörschutz- oder Otoplastiken. Ebenso ist die Rücknahme von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, ausgeschlossen, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (insbesondere aber nicht ausschließlich Pflegemittel, Reinigungsmittel etc.).


  1. Mängelansprüche


Die Gewährleistungsfrist für neue Produkte der GE beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der GE nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Mängelhaftung ebenfalls ausgeschlossen. Persönliche Probleme und subjektives Trageempfinden von Gehörschutz oder Otoplastiken, sind kein von der GE zu vertretender Sachmangel und führen nicht zu einem Mängelanspruch.


  1. Nachbesserung/Nacherfüllung


Der Kunde kann bei Vorliegen eines Sachmangels Nacherfüllung, Reparatur oder Herstellung einer neuen Sache verlangen. Die GE ist jedoch berechtigt die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten Versuch als erfüllt.


  1. Schadensersatz


Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die GE die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die GE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die GE oder eines Erfüllungsgehilfen von der GE beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von der GE auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.


  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der GE bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Freiburg.


  1. Wichtige Warnhinweise


A. Gehörschutz kann Umgebungsgeräusche effektiv und erheblich abdämmen, kein Gehörschutz kann jedoch Schall restlos absorbieren. Daher kommen störende Geräusche bei sachgemäßer Anwendung des Gehörschutzes zwar erheblich abgedämmt an das Ohr, und gleichzeitig ist der gehörte Schall bei sachgemäßer Anwendung des Gehörschutzes um den Grad der Abdämmung weniger gefährlich. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei sachgemäßer Anwendung von Gehörschutz noch Schall wahrnehmbar ist, insbesondere dann, wenn man sich darauf konzentriert.

B. Der Kunde hat sich vor Benutzung des Gehörschutzes über dessen Dämmwirkung und über die Intensität des zu dämmenden Schalls zu informieren. Sind keine Dämmwerte verfügbar oder ist der Kunde nicht sicher, ob die Dämmwerte des Gehörschutzes zum Schutz vor dem abzudämmenden Lärm ausreichend geeignet sind, so ist der Gehörschutz nicht zum Schutz vor Lärm zu benutzen.

C. Vom Kunden ist ferner Folgendes zu beachten:

  1. Die Schutzwirkung von Gehörschutz ist von individuellen Faktoren zum Zeitpunkt des Einsatzes abhängig und wird ausdrücklich nicht zugesichert. Anatomische Gegebenheiten können zu Abweichungen auch bei Vollabschluss führen.


  1. In seltenen Fällen kann es Ohrformen geben, die aus anatomischen Gründen Probleme beim Tragen von Gehörschutz und Otoplastiken verursachen (z.B. Druckstellen oder Druckgefühl wegen besonders kleinem Gehörgang oder Druckempfindlichkeit). Für diese Fälle kann die GE keine Garantie oder Haftung übernehmen.


  1. Übermäßig häufige oder unangemessene Benutzung von Gehörschutz kann eine Überempfindlichkeit hervorrufen.


  1. Beim Einsatz von Gehörschutz und Otoplastiken im Straßenverkehr ist zu beachten, dass die Verkehrstüchtigkeit erhalten bleiben muss.


  1. Anwendungstechnische Beratung


Der Kunde hat die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift zur bestimmungsgemäßen und gefahrlosen Verwendung der Produkte zu beachten oder sich gegebenenfalls bei der GE darüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine, bzw. die individuelle akustische Situation des Verwenders der Produkte vorsichtig einzuschätzen und sowohl mit Gehörschutz als auch mit Otoplastiken das Gehör nicht übermäßig akustisch zu belasten. In Zweifelsfällen ist der Rat einer unabhängigen Stelle (z.B. eines Arztes) einzuholen.


  1. Schriftformerfordernis


Zusicherungen, Nebenabreden oder Mehrlieferungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, bedürfen ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter der GE sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu machen oder mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


6. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt hiervon nicht berührt.


17. Anzuwendendes Recht


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.


18. Datenschutz / Nutzungsrechte


Die GE erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten der Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet die GE die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der GE, die unter https://greenear.app/Datenschutz/ abgerufen werden kann.

Der Kunde von konfektionierten Waren (z.B. nach Kundenwunsch hergestellte und individualisierte Gehörschutzprodukte oder Otoplastiken) ermächtigt die GE, Fotos und Muster seiner Ware zum Zwecke der Bemusterung und Eigenwerbung zu nutzen. Dabei wird nur das Produkt gezeigt und keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Dieser Nutzung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.


21. Garantiebestimmungen


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelhaftungsrechte, §§ 434 ff. BGB. Die Verjährung beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum (bzw. ab Lieferdatum, falls die Lieferung später erfolgt.) Die Beseitigung von Mängeln oder die Lieferung eines fehlerfreien Ersatzstückes ("Nacherfüllung") erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt nicht zum Neubeginn der Verjährung. Die gesetzlichen Rechte beinhalten keine Wartungs- und/oder Pflegeleistungen und auch keinen Ersatz von Verschleißteilen und/oder Vebrauchsmaterialien, Korrektur von Einstellungsänderungen o.ä.


Für alle von der GE produzierten Otoplastiken gilt:

Persönliche Probleme das Tragen von Otoplastiken betreffend, sind kein von der GE zu vertretender Sachmangel und führen nicht zu einem Mängelanspruch. Besteht nach dem Ersterwerb der Otoplastik ein berechtigter Mangel innerhalb der hier angegebenen Garantiezeit, wird die GE oder einer ihrer Servicepartner, nach eigenem Ermessen und ohne Berechnung der Arbeits- und Materialkosten, das defekte Produkt reparieren oder das Produkt ganz oder teilweise ersetzen. Hierbei werden neue oder neuwertige Teile verwendet. Die ersetzten Produkte gehen in den Besitz der GE über. Mängel, die nicht unter Garantie oder Sachmängelhaftung fallen behebt die GE auf Rechnung. Diese Herstellergarantie ist die einzig gültige Garantie von der GE für die erworbenen Produkte. Alle anderen Zusicherungen und Absprachen, schriftlich oder mündlich bezüglich der Eignung des Produkts für einen bestimmten Zweck sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde trägt das Risiko hinsichtlich der Eignung des Produkts für seine Bedürfnisse und die erwartete Leistung. Die GE haftet nicht für Folgeschäden, die durch den Einsatz oder der fehlenden Verfügbarkeit dieses Produktes entstehen.


Von der Garantie ausgenommen sind folgende Fälle:

  • Das Produkt wurde nicht von einem GE -Handelspartner oder von der GE direkt erworben, bereits geöffnet und/oder gebraucht erworben und insbesondere gilt dies, wenn der Verwender eine Privatperson ist.

  • Vom Produkt wurden die Label, Seriennummern oder Logos entfernt.

  • Ohne Zustimmung von der GE durchgeführte Modifikationen und/oder Veränderungen am Produkt.

  • Höhere Gewalt.

  • Verschleißmängel.

  • Beim Kauf bereits bekannte Mängel.

  • Unsachgemäßer Gebrauch. Die dem Produkt beigefügte Benutzerinformation erklärt den sachgemäßen Gebrauch.

  • Mechanische Beschädigungen.

  • Nicht berechtigte Reparatur.

  • Einsatz des Produktes entgegen der Anweisungen von der GE.

  • Farbveränderungen des Materials (Beispiele: Durch Schweiß und Sonneneinwirkung kann sich die Farbe der Produkte verändern).


Ebenfalls ausgeschlossen von der Garantie sind:


Mitgelieferte Zubehörteile wie Kabel, Domes (Ohrpass-Stücke), Clips, Smart Caps, Verpackungen, Batterien und Mikrophone. Die gesetzlichen Gewähleistungspflichten des Herstellers werden durch diese Garantiebestimmungen nicht berührt und behalten ihre Gültigkeit. Diese Garantie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde das fabrikneue Produkt bei einem Handelspartner von der GE oder der GE direkt erworben hat.


Ausnahmen für das 14-tägige Rückgaberecht


Die fertig gedruckten Produkte gelten als Hygieneartikel. Daher können und müssen geöffnete Verpackungen von der GE nicht innerhalb einer 14-tägigen Rückgabefrist zurückgenommen werden. Geöffnet gilt eine Verpackung, sobald die Siegelfolie, in welche die Verpackung eingeschweißt ist, aufgerissen oder geöffnet worden ist. Sobald diese Folie geöffnet und/oder entfernt wurde, gilt das Produkt als bereits benutzt.


Ausschluss des 14-tägigen Rückgaberechts und der Garantie


Beides ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, insbesondere individuell nach Kundenspezifikation angefertigte und angepasste Otoplastiken oder Gehörschutz.


Ausschluss des Widerrufsrechts


Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, insbesondere individuell nach Kundenspezifikation angefertigte und angepasste Produkte.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der greenear Otoplastik GmbH
Stand: 09.10.2023

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen greenear Otoplastik GmbH (nachfolgend „GE“) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Kunden müssen Unternehmer sein. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Allgemeines / Zustandekommen, Abwicklung und Rückabwicklung Kaufvertrag


Vertragssprache ist Deutsch. 
a) Zustandekommen des Vertrages 
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit der Bestellbestätigung, die von GE an den Kunden geschickt wird, kommt der bindende Kaufvertrag zustande. 
b) Rückabwicklung bei nicht vorrätiger Ware 
Die GE ist stets bemüht die gelisteten Produkte vorrätig und lieferbar zu haben, sollte dies jedoch einmal nicht der Fall sein, wird der Kunde darüber in Textform informiert. Der Vertrag wird dann, wenn der Kunde dies so wünscht, rückabgewickelt. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das auch der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

3. Bezahlung


Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden Rechnung und nach individueller Prüfung durch die GE in Einzelfällen Sammelrechnung zur Verfügung.

4. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Zahlung wird mit Abschluss des verbindlichen Kaufvertrages, mit Zusendung der Bestellbestätigung (vgl. §2 Abs. a) innerhalb von 14 Tagen fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die GE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3,00 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls der GE ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die GE berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die GE berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GE. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der GE gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der GE.

6. Lieferung


Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt bei individuell angepasstem Gehörschutz an den vom Kunden ausgewählten Partnerhändler (Hörgeräteakustiker) der GE, sonst direkt an den Kunden. 
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen, sofern ein Versand erforderlich ist, noch Versandkosten hinzu. 
Unsere Liefer- und Versandkosten:
Lieferungen in der Bundesrepublik Deutschland: 6,50 Euro 
Lieferungen ins Ausland
Österreich: 9,90 Euro
Schweiz: 24,90 Euro
 Bei Lieferungen in andere Drittländer können ggf. abweichende Versandkosten anfallen. Expresslieferungen und Lieferungen in Drittländer können zusätzliche Zölle und Gebühren für den Kunden anfallen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.

7. Transportschäden


Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese anzeigen.

8. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, insbesondere individuell nach Kundenspezifikation angefertigter und angepasster Gehörschutz- oder Otoplastiken. Ebenso ist die Rücknahme von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, ausgeschlossen, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (insbesondere aber nicht ausschließlich Pflegemittel, Reinigungsmittel etc.).

9. Mängelansprüche

Die Gewährleistungsfrist für neue Produkte der GE beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der GE nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Mängelhaftung ebenfalls ausgeschlossen. Persönliche Probleme und subjektives Trageempfinden von Gehörschutz oder Otoplastiken, sind kein von der GE zu vertretender Sachmangel und führen nicht zu einem Mängelanspruch.

10. Nachbesserung/Nacherfüllung


Der Kunde kann bei Vorliegen eines Sachmangels Nacherfüllung, Reparatur oder Herstellung einer neuen Sache verlangen. Die GE ist jedoch berechtigt die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten Versuch als erfüllt.

11. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die GE die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die GE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die GE oder eines Erfüllungsgehilfen von der GE beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von der GE auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.